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Aktuelles
aus Steuern und Recht

Neben den häufig genannten KfW-Krediten, die wir für Sie sehr gerne beantragen, möchten wir Sie heute über eine weitere Option unter Beteiligung der Bürgschaftsbanken informieren. Wir haben den Prozess für Bürgschaften für bis zu 250.000 Euro in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken komplett digitalisiert. Das ist bisher einmalig! Bitte beachten Sie, dass nur Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden, bei denen die Unterlagen vollständig vorliegen:

  • Kurze Situationsbeschreibung / Auswirkungen der Pandemie
  • Die letzten zwei Jahresabschlüsse
  • Aktuelle BWA und die kommulierte BWA Dezember aus dem letzten Jahr
  • Aktuelle Susa und die letzte Jahres SuSa Dezember des Vorjahres
  • Liquiditätsplanung für die nächsten zwei Jahre
  • Rentabilitätsplanung für die nächsten zwei Jahre


Wichtige Voraussetzung:
Eine wichtige Voraussetzung für die Zusage einer Bürgschaft oder eines Förderkredits ist,

  • – dass das Geschäftsmodell Ihres Kunden vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war.
  • – eine Indikation hierfür ist u. a. eine positive Ertrags- und Eigenkapitalsituation.

Das ist eine extrem spannende Möglichkeit, damit Ihre Kunden auch abseits der Förderkredite Zugang zu Liquidität erhalten!
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

Ein Anspruch auf die Gewährung einer Bürgschaft kann hieraus allerdings nicht pauschal abgeleitet werden.

Die Richtigen
gehen den Weg mit Ihnen!

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